Interview von Lydia Mutsch mit dem Tageblatt

"Die Patientenrechte im Mittelpunkt"

Interview: Tageblatt (Robert Schneider)

Tageblatt: Nachdem die Krankenhausreform eine letzte Hürde, den lautstarken Protest der Ärzteschaft, genommen hat, scheint das Gesetz nun auf gutem Weg zu sein. Wie sieht es mit der Umsetzung aus?

Lydia Mutsch: Wir warten auf das zweite Zusatzgutachten des Staatsrats, von dessen Inhalt es abhängt, ob das Gesetz noch in diesem Jahr ins Parlament kommt. Ich bin allerdings optimistisch, da die entsprechende parlamentarische Kommission eine gute Vorarbeit gemacht hat.

Tageblatt: Die Krankenhäuser haben sich teilweise bereits 'in Stellung gebracht' was medizinische Spezialisierungen betrifft. Können so z.B. die im Gesetz vorgesehenen Kompetenzzentren noch umgesetzt werden oder ist die Lage bereits zu verfahren, durch die Initiativen der Spitäler blockiert?

Lydia Mutsch: Es ist meines Erachtens zurzeit genau der richtige Moment für das Gesetz. Vor zehn Jahren hatten wir noch zwölf Krankenhäuser, die sich inzwischen zu vier großen Krankenhausgruppen zusammengeschlossen haben. 

Diesen Fusionen kann nun ebenso Rechnung getragen werden wie dem medizinischen Fortschritt und den Patienten, die verstärkt auf ihre Rechte pochen. Diese stehen im Mittelpunkt meiner Überlegungen. Als eines der ersten Gesetze in der laufenden Legislatur habe ich das Patientenrechtsgesetz auf den Instanzenweg gebracht. 

Verbesserte Information und mehr Rechte für die Patienten ziehen sich wie ein roter Faden durch die Gesetze und Aktionspläne der laufenden Legislatur. 

Im neuen Gesetz zu den Spitälern sind denn auch viele Elemente zum Patientenschutz wiederzufinden. 

Diese reichen von einem sauberen Patientendossier mit einer fest verankerten Dokumentationspflicht über die bestmögliche Diagnose, die 'prise en charge' bis hin zur ausführlichen Information über die Erwartungen, die an die Leistungen der einzelnen Dienstleister gestellt werden können. Mein Hauptblickwinkel ist ein patientenzentrierter. 

Alle bereits bestehenden Elemente, die im Interesse der Patienten sind, konnten in diesem Gesetz erhalten bleiben; das lag mir besonders am Herzen. 

Auch die Zusammenarbeit aller Akteure erscheint mir wichtig; dies nicht nur zwischen den einzelnen Spitälern (im Rahmen der vorgesehenen Netze bzw. der Kompetenzzentren), sondern auch jene zwischen Verwaltungsräten, Direktionen, Ärzteschaft und Personal muss im Interesse des Patienten klappen. 

Ich denke hierbei neben dem Patientendossier besonders an die vorgeschriebene interdisziplinäre Sitzung, denn die Patienten haben oft vielschichtige Pathologien, bei denen es nicht reicht, dass sie einen Ansprechpartner oder eine Referenzperson haben. 

Dies ist im Gesetz verankert. 

Auch haben wir im Gesetz die Rollen der einzelnen Gremien präzisiert und legal festgelegt. 

Der Verwaltungsrat trifft die großen strategischen Entscheidungen, die Direktion leitet das Tagesgeschäft in Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsrat, der Belegschaft und den Ärzten und auch die Ärzteschaft hat ihre Rolle in diesem Zusammenspiel zu übernehmen. 

Auch wenn wir verschiedene Systeme in Luxemburger Krankenhäusern haben, sowohl das System der angestellten Ärzte als auch jenes der freiberuflich tätigen Mediziner, so war es notwendig, die Rechte und Pflichten der einzelnen Gruppen im Gesetz klarer zu definieren, und dies geschah auch. 

Tageblatt: Einige kritisierten nach den Verhandlungen mit der Ärzteschaft, dass diese nun zu viel Macht in den Spitälern konzentrierten...

Lydia Mutsch: Die Ärzte sind äußerst wichtig in den Spitälern. Dies spiegelt sich bereits jetzt in vielen Häusern wider, wo die Ärzte in den Verwaltungsräten vertreten sind. 

Dies wurde nun im Gesetz verankert. Zeitgleich wurde auch die Präsenz und das Stimmrecht der Personalvertreter in diesen leitenden Gremien festgesetzt. 

Beide Gruppen haben künftig einen Vertreter mit Stimmrecht und einen mit beratender Stimme in den Verwaltungsräten, die somit um vier Mitglieder wachsen werden. Die Spitäler haben mittlerweile von der Größe her, mit Hunderten bis Tausenden Mitarbeitern, den Charakter von Unternehmen. Wichtige Entscheidungen sollten nicht ohne die Beteiligten genommen werden. 

Allerdings müssen Interessenkonflikte verhindert werden, deshalb sieht das Gesetz auf Anregung des Staatsrats vor, dass solche gemeldet werden müssen, um das Risiko zu vermeiden, dass Partikularinteressen vor das Wohl der Patienten gestellt werden. 

Ich stehe auch dazu, dass die Definitionen der Aufgaben und Rechte der Ärzteschaft, die bislang über großherzogliche Reglemente geregelt wurden, in das Gesetz eingeschrieben wurden. 

Das ergibt eine bessere Sichtbarkeit und hierzu stehe ich auch.

Umso klarer der Gesetzestext formuliert ist, desto weniger Probleme stellen sich später. 

Tageblatt: Im Rahmen der Reform sollen u.a. eine Umwelt- und eine Schmerzklinik entstehen. Wie sieht hierbei der Zeitplan aus?

Lydia Mutsch: Jetzt sind, in der nächsten Phase, die Genehmigungen wichtig. 

Zurzeit haben wir die einzelnen Dienste in den Krankenhäusern nicht 'en bonne et due forme' genehmigt, was uns die notwendigen Kontrollmöglichkeiten verwehrt. 

Deshalb sieht das Gesetz eine detaillierte Genehmigungsprozedur vor; dies in einer ersten Phase für die Basisdienste der Spitäler.

Diese Definition ist äußerst wichtig, denn wir haben jetzt Krankenhäuser, die unterschiedliche Größenordnungen haben und es war mir wichtig, alle Häuser abzusichern und ihnen die Garantie zu geben, ob klein oder groß, dass sie alle ein Recht auf die Basisangebote haben, und diese sind ganz genau aufgelistet. 

Eine erleichterte Prozedur soll eine schnelle Genehmigung dieser Dienste erlauben und so eine gute Funktionsweise garantieren. 

Bei den Genehmigungen handelt es sich also um eine Art Zertifizierung. 

Dies bedeutete im Übrigen eine Menge Arbeit für die ministeriellen Dienste, die genaue Definitionen der diversen Dienste ausarbeiten mussten. 

Dies soll auch garantieren, dass 'die verschiedenen Angebote durch eine kritische Masse an Patienten so funktionieren können, wie sie es sollen. 

Über diese Basisdienste hinaus gibt es Angebote, die einzelne Spitäler oder Krankenhäuser im Verbund beantragen können. Sie können in allen Spitälern angeboten werden, in einem einzelnen (Angebote mit nationalem Charakter) oder im Verbund einiger Häuser. 

Was die Umweltklinik betrifft, so wird diese ein nationaler Dienst sein, eine ambulante Struktur, die relativ schnell beginnen kann. Historisch gibt es gute Gründe, diese im CHEM anzusiedeln. Es gibt nun per Gesetz eine Garantie, dass dieses Angebot auch. kommt, die entsprechende Forderung besteht schon lange... 

Die Schmerzklinik wird hingegen dezentral funktionieren, als 'réseau de compétence'. Eine Reihe von Pathologien soll von allen Häusern gemeinsam im Verbund angeboten werden, dies ist bei Schmerztherapien der Fall. 

Tageblatt: Ist die von ihnen beschriebene Genehmigungsprozedur denn nun ein Instrument, das der Politik erlauben kann, steuernd auf die Angebote der Häuser einzuwirken?

Lydia Mutsch: Ja, die Prozedur stellt uns natürlich auch vor eine gewaltige Herausforderung: Es geht um die Aufstellung transparenter Kriterien. Wir werden hieran gemessen werden und die Krankenhäuser haben auch Interesse daran, nicht anfechtbar zu sein, etwa in dem Sinn, dass ihre Angebote nicht richtig funktionieren würden. Der Patient ist großer Nutznießer hiervon. 

Tageblatt: Die CNS schreibt schwarze Zahlen. Es soll einige Nachbesserungen bei den Leistungen geben; wie sieht es hierbei aus? 

Lydia Mutsch: Ich arbeite hier Hand in Hand mit Sozialminister Romain Schneider. 

Was das Spitalgesetz angeht, so werden wir Gelder zur Verfügung stellen was die Notdienste und die kindermedizinischen Dienste ('Pédiatries') betrifft. 

Hier kann es noch zu weiteren Verbesserungen kommen. Die möglichen Verbesserungen in den Leistungen fallen unter die Kompetenz des Sozialministers. 

Augenmedizinisch, aber auch zahnmedizinisch soll es u.a. Verbesserungen der Leistungen geben. 

Es gibt Vorschlagslisten, die von der CNS und der 'Direction de la Santé' ausgearbeitet wurden, mit möglichen Nachbesserungen etwa auch bei chronischen Krankheiten oder Verhütungsmitteln. Hierüber wird u.a. nach Absprache mit den Sozialpartnern in der Quadripartite entschieden werden. 

Tageblatt: Wie sieht es mit dem elektronischen Patientendossier aus? 

Lydia Mutsch: Wir sind noch in der Testphase, die gut läuft. Es bestehen bereits mehr als 30.000 Dossiers. Die Agentur 'e-santé' ist mit dem Bereich betraut. 

Ende dieses, Anfang kommenden Jahres wird die definitive Umsetzung geschehen. Dies hatte ich mit Minister Romain Schneider so geplant. Ein Knackpunkt ist noch die Dauer der Speicherung der Informationen: eine Priorität hierbei ist der Datenschutz.

Tageblatt: Und welche Projekte sind noch gesundheitspolitisch im kommenden Jahr geplant? 

Lydia Mutsch: Ein Projekt, dem ich eine große Bedeutung zumesse, ist die Lebensmittelsicherheit, das sich jetzt auf dem Instanzenweg befindet. 

Beim jüngsten Eier-Skandal haben wir wieder gemerkt, dass es schwarze Schafe gibt; das neue Gesetz wird uns vor allem neue Sanktionsmöglichkeiten geben. 

Alle diesbezüglichen europäischen Direktiven wollen wir hierbei nutzen. Es besteht in diesem Kontext übrigens eine gute Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft. 

Ich bin zuversichtlich, dass wir noch während dieser Legislatur den zuständigen Behörden bessere Instrumente zur Sanktion von schwarzen Schafen bieten können.

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