Coronavirus: COVID-19

HOTLINE: 8002 8080

Aktueller Stand (12.03.2020):
19 infizierte Personen, 93 Personen in Quarantäne

- Risikogebiete: Ausdehnung auf die französischen Departements Oise und Haut-Rhin sowie die deutschen Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg aufgrund der großen Zahl neuer Fälle.

WAS IST DAS CORONAVIRUS?

Definition vom Coronavirus

Coronaviren (CoV) sind eine große Familie von Viren, die Symptome von der Erkältung bis hin zu ernsteren Erkrankungen wie dem Nahost-Atemwegssyndrom (MERS) und dem schweren akuten Atemwegssyndrom (SARS) verursachen. Ein neuartiges Coronavirus (nCoV) ist ein neuer Stamm des Coronavirus, der beim Menschen noch nicht identifiziert wurde.

COVID-19 ist die Infektionskrankheit, die durch das kürzlich entdeckte Coronavirus (SARS-CoV-2) verursacht wird. Dieses neue Virus und diese Krankheit waren vor dem Ausbruch in Wuhan, China, im Dezember 2019 unbekannt.

Die COVID-19-Infektion bleibt in 80% der Fälle harmlos. Um jedoch die Ausbreitung unter der allgemeinen Bevölkerung zu verhindern und die gefährdeten und fragilen Bevölkerungsgruppen zu schützen, ist es wichtig eine Reihe von Vorkehrungen zu treffen.

Wo ist das neue Coronavirus aufgetreten?

Sars CoV-2 ist ein neuer Coronavirusstamm, der bisher noch nicht beim Menschen festgestellt wurde. Die Epidemie begann in der chinesischen Stadt Wuhan, der Hauptstadt der Provinz Hubei. In der Anfangsphase hatte es den Anschein, dass der Ausbruch mit dem Markt in South China Seafood City in Verbindung stand. Dieser Markt beherbergt Händler mit Meeresfrüchten, Geflügel, Fledermäusen, Murmeltieren und anderen wildlebenden Tieren, was auf einen wahrscheinlichen tierischen Ursprung dieses Virus hindeutet. Später stellte sich heraus, dass das Virus auch von Mensch zu Mensch übertragen werden kann. In der Zwischenzeit sind Fälle in anderen Regionen Chinas und in anderen Ländern entdeckt worden, die häufig mit einer Reise nach Wuhan zusammenhängen. Die Gesundheitsbehörden der betroffenen Länder untersuchen derzeit das Coronavirus und die Kontaminationsquellen.

Was ist eine Pandemie?

Es gibt keine allgemeingültige Definition. Man kann jedoch sagen, dass eine Pandemie eine zunehmende und anhaltende Verbreitung einer außergewöhnlichen menschlichen Krankheit ist, die zusehends alle Teile der Welt und einen großen Teil der Weltbevölkerung betrifft.

DIE SYMPTOME

Welche Symptome treten auf?

Die Symptome variieren von mittelschweren bis schweren Atemwegserkrankungen mit Fieber, Husten und Atembeschwerden. Ältere Menschen und Menschen mit bereits bestehenden chronischen Krankheiten scheinen anfälliger zu sein um Komplikationen zu machen.

Die Inkubationszeit zwischen der Kontamination und dem Auftreten der ersten Symptome der COVID-19-Infektion beträgt höchstens 14 Tage. 

Was soll ich tun, wenn ich krank bin, nachdem ich mit jemandem (Lehrer, Trainer, Klassenkamerad usw.) Kontakt hatte, der nach seiner Rückkehr aus einer Risikozone ebenfalls krank ist?

Wenn diese Person an COVID-19 erkrankt ist, werden alle Personen, die in engem Kontakt mit der Person standen, von der Gesundheitsinspektion ausfindig gemacht und identifiziert. In diesem Fall werden Sie von einem Gesundheitsinspektor kontaktiert, der Ihnen erklärt, wie Sie vorgehen sollen. Sollte sich herausstellen, dass die betroffene Person nicht an COVID-19 erkrankt ist, müssen Sie keine besonderen Maßnahmen befolgen (außer natürlich den Anweisungen ihres Arztes zu folgen!).

Kann eine Bluttest das Vorhandensein des Virus nachweisen?

Nein. Derzeit kann die Coronavirus-Erkrankung nur über eine Analyse der Atemwegssekrete festgestellt werden.

Kann mein behandelnder Arzt einen Labortest für das SARS-CoV-2-Virus verschreiben?

Derzeit wird der Test nur an Personen durchgeführt, bei denen der Verdacht auf COVID-19 besteht, und dies nach festgelegten Kriterien und auf Anfrage der Gesundheitsinspektion oder des Nationalen Dienstes für Infektionskrankheiten. In einigen sehr speziellen Fällen kann ein Krankenhausarzt den Test bei einem Patienten mit Lungenentzündung anfragen.  Diese Tests werden vom LNS durchgeführt und über ein Budget des Luxemburger Staates bezahlt.

Wenn ich im Verdacht stehe an COVID-19 erkrankt zu sein und ein Test auf COVID-19 durchgeführt wird: wer erhält das Ergebnis?

Das Testergebnis wird auf gesichertem Weg an die Gesundheitsinspektion oder an den Krankenhausdienst übermittelt, der den Test angefordert hat. Die Resultate werden dem Patienten anschließend unverzüglich mitgeteilt. Auf Wunsch des Patienten kann das Ergebnis auch an seinen behandelnden Arzt übermittelt werden.

ÜBERTRAGUNG UND BEHANDLUNG

Wie überträgt sich das COVID-19-Coronavirus?

Die COVID-19-Infektion wird durch Personen übertragen, die das Virus in sich tragen. Die Krankheit kann von einer Person auf eine andere durch Atemtröpfchen, die beim Husten oder Niesen durch die Nase oder den Mund ausgestoßen werden, übertragen werden.

Diese Tröpfchen können einige Zeit auf Gegenständen oder Oberflächen im Umkreis der betroffenen Person verbleiben. Bei Berührung mit diesen Gegenständen oder Oberflächen und anschließender Berührung mit Augen, Nase oder Mund kann man sich mit COVID-19-anstecken. COVID-19 kann auch durch Einatmen von Tröpfchen einer erkrankten Person, die gerade gehustet oder geniest hat, übertragen werden. Daher ist es wichtig, sich mehr als zwei Meter von einer kranken Person entfernt zu halten und die grundlegenden Hygienemaßnahmen einzuhalten.

Kann ich durch ein Paket aus einem Risikogebiet kontaminiert werden?

Coronaviren werden durch Sekrete von Menschen und Tieren verbreitet. Gemäß der letzten Informationen der WHO besteht keine Gefahr, durch ein Paket aus einem Risikogebiet kontaminiert zu werden.

Ist COVID-19 beim Geschlechtsverkehr übertragbar?

COVID-19 ist keine sexuell übertragbare Krankheit. Da das Virus jedoch in den Atemsekreten vorhanden ist und durch direkten Kontakt von Person zu Person übertragen werden kann, stellt der Geschlechtsverkehr Bedingungen dar, die für eine Übertragung des Virus sehr günstig sind, wenn einer der Partner infiziert ist.

Stellt das neue Coronavirus ein Risiko für schwangere Frauen und für Föten dar?

Nach aktuellem Kenntnisstand scheint das SARS-CoV-2 kein spezifisches Risiko für schwangere Frauen darzustellen. Schwangere Frauen unterliegen demnach keinen Schutzmaßnahmen, die über die üblicherweise im Rahmen der Schwangerschaft empfohlenen Maßnahmen hinausgehen.

Zum heutigen Zeitpunkt wird das Coronavirus nicht mit embryonalen Fehlentwicklungen oder dem Risiko einer Frühgeburt in Verbindung gebracht. Dies muss allerdings noch durch laufende Studien bestätigt werden.

Quelle: ECDC: https://www.ecdc.europa.eu/en/novel-coronavirus-china/questions-answers

Quelle: CDC: https://www.cdc.gov/coronavirus/2019-ncov/specific-groups/pregnant-women-and-children.html

Gibt es einen Impfstoff gegen COVID-19?

Zum jetzigen Zeitpunkt steht kein Impfstoff zur Verfügung. Forschungen laufen bereits.

Welche Behandlung gibt es für eine COVID-19-Infektion?

Derzeit gibt es keine spezifische Therapie, die Forschungen laufen allerdings. Die Behandlung ist daher hauptsächlich symptomatisch, d.h. sie ähnelt der bei Husten, Atemwegsbeschwerden oder erhöhter Körpertemperatur eingesetzten Behandlung.

Darf mein Hausarzt es ablehnen, mich nach meiner Rückkehr aus einer Risikozone zu untersuchen?

Ihr Arzt ist verpflichtet, Sie auf die für Sie bestmögliche Betreuung zu verweisen. Sollte Ihr Arzt, nach Berücksichtigung Ihrer Symptome und Risikofaktoren, es für ratsam halten, eine gründlichere Untersuchung Ihres COVID-19-Risikos vorzunehmen, ist er dazu verpflichtet, Sie an die dafür zuständige Gesundheitsbehörde weiterzuleiten. Wenn die Experten am Ende dieser Bewertung der Ansicht sind, dass Ihr individuelles COVID-19-Risiko keine Sondermaßnahmen verlangt, kann Ihr Hausarzt Sie wieder unbedenklich untersuchen und behandeln.

SICH UND ANDERE SCHÜTZEN

Was muss ich tun, um mich zu schützen und eine Übertragung zu vermeiden?

Es sind die gleichen Vorsichtsvorschriften zu beachten wie bei jeder anderen Infektion der Atemwege.

  1. Das wichtigste: waschen Sie sich die Hände regelmäßig und gründlich. Den beste Art, sich die Hände zu waschen, finden Sie online unter http://www.sante.lu.
  2. Husten oder niesen Sie? Dann sollten Sie es in ein Papiertaschentuch oder in den Ellbogen tun. Entsorgen Sie die Taschentücher in einen Abfallbehälter mit Deckel.
  3. Vermeiden Sie das Händeschütteln oder Küssen.
  4. Vermeiden Sie engen Kontakt mit kranken Menschen (halten Sie einen Abstand von mindestens 2 Metern ein).
  5. Bleiben Sie Zuhause, wenn Sie krank sind. Gehen Sie nicht zur Arbeit!
  6. Vermeiden Sie es so weit möglich, Ihr Gesicht mit den Händen zu berühren.
Ich bin eine anfällige Person, was muss ich tun?

Wie die Grippe ist das Coronavirus vor allem für ältere Menschen und Menschen mit anderen (schweren) Gesundheitsproblemen gefährlich. Schützen Sie sich vor dem Coronavirus, wie Sie es bei der Grippe tun. Befolgen Sie die 6 oben aufgeführten Richtlinien und vermeiden Sie schlecht belüftete Bereiche, in denen sich viele Menschen aufhalten.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt scheint es, dass Kinder in der Regel weniger stark betroffen sind.

Ist das Tragen einer Maske für Personen mit einer Immunschwäche zum Schutz vor dem Coronavirus empfohlen?

Nein. Diese Personen unterliegen keinen besonderen Vorsichtsmaßnahmen gemäß COVID-19. Nur Personen mit einer Immunschwäche oder in einer Behandlung für die der behandelnde Arzt bereits spezifische Schutzmaßnahmen vorgeschrieben hat (z. B. das Tragen einer Maske in einem Krankenhaus), sollten weiterhin den Anweisungen des Arztes folgen.

Wann ist eine Maske zu tragen?

Das Tragen einer Maske als Präventivmaßnahme wird von der Weltgesundheitsorganisation nicht empfohlen, um eine Kontamination mit dem COVID-19-Virus zu vermeiden.

Der Einsatz von Spezialmasken (FFP2) zur Verhinderung einer Coronavirusinfektion ist nur in Krankenhäusern, in denen Coronavirus-infizierte Patienten behandelt werden, und in Labors zur Untersuchung des Körpermaterials dieser Patienten sinnvoll.

Was bedeutet Quarantäne?

Es ist eine Eindämmungsmaßnahme für eine Person die gesund ist, aber nachweislich engen Kontakt zu einer kranken und ansteckenden Person hatte. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die weitere Verbreitung des Virus einzudämmen und die öffentliche Gesundheit zu schützen. Sie erweist sich nicht mehr als wirksam ab dem Zeitpunkt, wo das Virus sich breitflächig in der Bevölkerung verbreitet hat. Diese Maßnahme zum Schutz der öffentlichen Gesundheit wird von der Gesundheitsinspektion beschlossen und ihre Dauer hängt von der maximalen Inkubationszeit der Krankheit ab (Coronavirus: 14 Tage). Die Quarantäne erfolgt entweder zu Hause oder in einer Quarantänestation. Die Person kann sich während der Quarantäne nicht frei bewegen.

Die Person verfügt über eine Arbeitsunterbrechung, die einer von der Gesundheitsinspektion ausgestellten und von der Krankenkasse anerkannten Krankheitsbescheinigung entspricht. Wird die Quarantäne von einer Gesundheitsbehörde eines anderen europäischen Landes beschlossen, so wird die von diesem Land festgestellte Arbeitsunterbrechung von Luxemburg anerkannt.

Was bedeutet eine Isolierungsmaßnahme?

Es handelt sich um eine Maßnahme zum Einschluss einer kranken und ansteckenden Person, die von dem für die Behandlung des Patienten zuständigen Arzt beschlossen wird. Bei Bedarf kann eine Isolierung von der Gesundheitsinspektion angeordnet werden, wenn z.B. der Patient die Isolierung oder therapeutische Behandlung ablehnt. Die Dauer der Isolierung hängt von der Dauer der Ansteckungsfähigkeit der Krankheit ab.

Die Isolation erfolgt in der Regel in einem Krankenhaus, kann aber auch zu Hause erfolgen. Während der Dauer der Krankheit erhält der Patient eine Arbeitsunterbrechung, die einer vom behandelnden Arzt ausgestellten Krankheitsbescheinigung entspricht.

Was passiert wenn die Ausbreitung des Virus nicht mehr durch Eindämmungsmaβnahmen aufgehalten werden kann?

Wenn immer mehr Fälle in Europa und in Luxemburg auftreten und es offensichtlich wird, dass die Ausbreitung des Virus auf die allgemeine Bevölkerung nicht verhindert werden kann, wird die Strategie zur Bekämpfung des Virus angepasst. In diesem Fall beruht die Strategie nicht mehr auf Quarantänenmaβnahmen, sondern konzentriert sich verstärkt auf den Schutz anfälliger Personen und Gruppen die ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe aufweisen.

Kann die Schulverwaltung (oder der Arbeitgeber) verlangen, dass ein negativer Coronavirus-Test durchgeführt wird, bevor der Schüler (oder der Arbeitnehmer) wieder zum Unterricht zugelassen wird (am Arbeitsplatz)?

Nein. Erstens wird ein Coronavirus-Test bei Personen ohne COVID-19-Symptome nicht empfohlen. Daneben kann ein Test während der Inkubationszeit der Krankheit negativ sein obwohl die Person infiziert ist. Ein negativer Test könnte somit eine falsche und unbegründete Sicherheit geben. Schließlich stellt das Testergebnis Informationen dar, die der medizinischen Vertraulichkeit unterliegen.

Sollte der Zugang zu Kindergärten, Schulen und Maison relais für Kinder mit Anzeichen einer akuten Atemwegsinfektion eingeschränkt werden, um sich vor dem Risiko der Übertragung des neuen Coronavirus zu schützen?

Ein krankes Kind sollte keinen Kindergarten, Schule oder sonstige Kinderbetreuungsstätte besuchen, unabhängig vom Risiko der Übertragung von COVID-19. Während der gesamten Grippesaison gelten die gleichen Vorsichtsmaßnahmen: Bleiben Sie zu Hause!

WIE BEREITET LUXEMBURG SICH VOR?

Eine Vorbereitung auf mehreren Ebenen

Eine interministerielle Koordinierungsgruppe plant und bereitet kontinuierlich Maßnahmen vor, die im Fall einer COVID-19-Infektion zu ergreifen sind, damit das Virus sich nicht oder nur in sehr geringem Maße verbreiten kann.

Die Gesundheitsbehörden haben Verfahren für die Behandlung von Infektionsverdachtsfällen und für die Weiterverfolgung von Kontakten entwickelt. Diese Verfahren wurden allen Ärzten mehrmals mitgeteilt. Das Nationale Gesundheitslaboratorium (LNS) ist von der Weltgesundheitsorganisation für die Virusdiagnose zugelassen. Der nationale Dienst für Infektionskrankheiten im Krankenhauszentrum Luxemburg (CHL) ist auf die Aufnahme von Verdachtsfällen oder bestätigten Krankheitsfällen vorbereitet. Die Verfahren für die Quarantäne und die Selbstüberwachung von Kontakten wurden von der Gesundheitsbehörde festgelegt und können von der Gesundheitsinspektion rasch umgesetzt werden.

Luxemburg verfügt über einen Bestand an Spezialmasken (FFP2) und chirurgischen Masken. Diese Masken sind für Pflegekräfte bestimmt, die in engem Kontakt mit einem Patienten oder einer Person in Quarantäne stehen. Luxemburg beteiligt sich an einer gemeinsamen Beschaffung mit anderen EU-Mitgliedstaaten zur Aufstockung des Bestands.

Was sind die Aufgaben des Hochkommissariats für nationale Sicherheit?

Das geänderte Gesetz vom 23. Juli 2016 über die Organisation des Hochkommissariats für nationale Sicherheit überträgt diesem den Auftrag, ein nationales Schutzkonzept zu planen und umzusetzen. Dieses Konzept umfasst, unter anderem, die Prävention und das Management von Großkrisen, also Ereignissen die:

  • die lebenswichtigen Interessen oder grundlegenden Bedürfnisse der gesamten oder eines Teils der Bevölkerung bedrohen;
  • dringende Entscheidungen erfordern;
  • und eine nationale Koordinierung aller Maßnahmen der Regierung und der öffentlichen Verwaltungen, Dienste und Organismen erfordert.
Wie setzt sich der Krisenstab zusammen?

Falls erforderlich, wird der Krisenstab vom Premierminister aktiviert und vom Hochkommissariat für nationale Sicherheit einberufen. Den Vorsitz führt ein Mitglied der Regierung. Im Szenario einer Gesundheitskrise hat der Gesundheitsminister den Vorsitz des Krisenstabs inne. Er bringt Vertreter aller betroffenen ministeriellen Abteilungen, Verwaltungen und staatlichen Dienste zusammen.

Falls erforderlich, kann der Krisenstab bei seiner Arbeit durch andere Einheiten unterstützt werden, wie beispielsweise die Einheit "Verwaltung und Logistik", die dem Generalstabschef des Heeres unterstellt ist, die Einheit "Kommunikationsmittel", die dem Direktor des Zentrums für Informationstechnologien des Staates unterstellt ist, oder die einem Vertreter des Justizministers unterstellte Einheit für "juristische Unterstützung".

Was sind die Aufgaben des Krisenstabs?

Der Krisenstab leitet die politische und strategische Ausrichtung von Großkrisen. Er ist inbesondere beauftragt:

  •  die Situation im Land zu analysieren;
  • die allgemeinen Krisenreaktionsmaßnahmen des Staates festzulegen;
  • alle Maßnahmen zur Bewältigung der Krise einzuleiten, zu koordinieren und deren Ausführung sicherzuestellen.

 

Welche Rolle spielt die Gesundheitsinspektion?

Die Gesundheitsinspektion ist eine Abteilung der Gesundheitsbehörde. Sie hat folgende Aufgaben:

  • den Schutz der öffentlichen Gesundheit zu gewährleisten, sowohl im Hinblick auf die Hygiene der Umwelt als auch auf die Überwachung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten;
  • die Organisation der ärztlichen Kontrolle von Drittstaatsangehörigen;
  • die Bearbeitung der Fälle von Ausländern, die sich in Luxemburg behandeln lassen möchten und deren Kosten nicht von den Sozialversicherungsträgern übernommen werden;
  • über die medizinische Tauglichkeit für Abschiebungsmaßnahmen zu entscheiden.
Warum wird am Flughafen Luxemburg keine Kontrolle durchgeführt?

Die Weltgesundheitsorganisation spricht sich nicht für zusätzliche Maßnahmen für Flughäfen aus. Im Luftverkehr gelten nach wie vor sehr strenge Verfahren. Stellt die Besatzung an Bord einen Fluggast mit Symptomen fest, so ist dies dem Flughafen bereits vor der Landung des Flugzeugs mitzuteilen, und ein medizinisches Team ist bereit, den Fluggast zu betreuen. Die anderen Passagiere werden, je nach Grad der Exponiertheit, bei der Ankunft von der Gesundheitsinspektion betreut.

Sind unsere Krankenhäuser und Gesundheitsdienste auf viele Patienten vorbereitet?

Ja, unsere Krankenhäuser sind vorbereitet. Für die Aufnahme von Patienten, die mit dem Coronavirus infiziert sind, gibt es einen Überweisungsdienst, den Nationalen Dienst für Infektionskrankheiten im CHL.

Ich bin der Organisator einer Veranstaltung oder Demonstration, bei der viele Personen und möglicherweise Personen aus Gebieten mit hohem Risiko zusammenkommen. Soll ich diese Veranstaltung beibehalten?

Zum derzeitigen Zeitpunkt empfiehlt das Gesundheitsamt, innerländische Veranstaltungen, bei denen 1.000 oder mehr Teilnehmer erwartet werden, zu verschieben oder abzusagen. Derzeit gibt es kein Verbot oder keine Beschränkung von Versammlungen im Rahmen von Veranstaltungen oder Demonstrationen auf luxemburgischem Gebiet, aber das Gesundheitsamt empfiehlt, diese bewerten zu lassen und bietet zu diesem Zweck an, eine Risikobewertung zu erstellen.

Der Veranstalter ist für die Sicherheit der Teilnehmer an den von ihm organisierten Veranstaltungen und Demonstrationen verantwortlich.

Empfiehlt die Regierung, bestimmte kommerzielle Aktivitäten oder Besuche aufgrund der mit dem neuen Coronavirus verbundenen gesundheitlichen Situation einzuschränken?

Nein. Die Regierung hat diesbezüglich keine Richtlinien erlassen. Kommerzielle Aktivitäten, Besuche und Tourismus können fortgesetzt werden. Nur die von der Gesundheitsdirektion beschlossenen Quarantänemaßnahmen für Personen, die engen Kontakt zu einem oder mehreren Fällen von COVID-19 hatten, stellen eine Einschränkung der Handels- und Tourismusaktivitäten dar.

RATSCHLÄGE FÜR REISENDE

Welche Gebiete sind derzeit als gefährlich eingestuft?

Als Risikogebiete gelten die Gebiete oder Regionen, in denen eine gemeinschaftsweite Übertragung von SARS-CoV-2 festgestellt wurde, d. h., in denen das Virus in der Population zirkuliert.  

Kontinent Land
Asien China (Chinesisches Festland, Hong Kong, Macau), Singapur, Japan, Südkorea
Mittlerer Osten Iran
Europa

IItalien: Lombardei, Venetien, Emilia-Romagna, Piemont und Süd-Tirol

Frankreich: Oise, Haut-Rhin

Deutschland: Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg

 

Kann ich mich in ein Risikogebiet begeben?

Vermeiden Sie so weit wie möglich eine Reise in ein gefährdetes Gebiet, d.h. an einen Ort an dem die Epidemie wütet.

Wenn Sie trotzdem in ein Risikogebiet reisen, beachten Sie sowohl die örtlichen Anweisungen als auch die folgenden Empfehlungen:

  1. Vermeiden Sie den Kontakt zu kranken Menschen, insbesondere zu solchen mit Husten.
  2. Vermeiden Sie Märkte und Orte an denen mit lebenden oder toten Tieren umgegangen wird.
  3. Waschen Sie Ihre Hände regelmäßig mit Wasser und Seife oder verwenden Sie eine alkoholische Händedesinfektionslösung.
  4. Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren, ihren Sekreten oder Exkrementen.

Ihre Reisepläne werden möglicherweise vereitelt, da einige Bereiche für die Öffentlichkeit gesperrt oder unter Quarantäne gestellt werden.

Ich bin in den letzten 14 Tagen in ein Risikogebiet gereist und weise folgende Symptome auf: Fieber, Husten, Atemwegserkrankungen. Was muss ich tun?

Wenn Sie diese Symptome haben und sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, oder wenn jemand in Ihrer Nähe krank ist und sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat, rufen Sie die Hotline 8002 8080 an und beschreiben Sie Ihre Reisegeschichte und Ihre Symptome.

Begeben Sie sich nicht in das Wartezimmer eines Arztes oder in die Notaufnahme. Um eine Kontamination anderer Menschen zu vermeiden wird empfohlen, sich von diesen fernzuhalten. Decken Sie Mund und Nase mit einem Einwegtuch ab wenn Sie niesen oder husten. Entsorgen Sie die Taschentücher in einer abgedeckten Mülltonne und waschen Sie Ihre Hände häufig und gründlich.

Ich habe Symptome (Husten, Fieber, Atemwegserkrankungen), aber ich bin in den letzten 14 Tagen nicht in ein Risikogebiet gereist. Was muss ich tun?

Wenn Sie nicht in engem Kontakt mit einer kranken Person standen, die kürzlich in ein Risikogebiet gereist ist, sollten Sie sich nicht beunruhigen. Vielleicht haben Sie eine saisonale Grippe. Wenden Sie sich in diesem Fall an Ihren Hausarzt.

Wenn Sie innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Rückkehr aus einem Risikobereich, ohne Symptome zu zeigen, aber möglicherweise gelegentlich mit infizierten Personen in Berührung gekommen sind:
  • Achten Sie täglich auf Symptome (Husten, Atembeschwerden).
  • Messen Sie Ihre Temperatur 2x pro Tag.
  • Waschen Sie häufig gründlich die Hände.
  • Vermeiden Sie den Kontakt zu anfälligen Personen.
  • Setzen Sie Ihre reguläre Tätigkeit fort.
Ich habe innerhalb von 14 Tagen nach dem Kontakt mit infizierten Personen keine Symptome. Was muss ich tun?
  • Bleiben Sie zu Hause und vermeiden Sie Kontakte zu anderen Personen.
  • Rufen Sie die Hotline 8002 8080 an.
  • Bleiben Sie für die Gesundheitsinspektion erreichbar.
Als in engem Kontakt stehend gelten:
  • Wenn Sie den gleichen Lebensort hatten wie der kranke Patient als er Symptome aufwies.
  • Wenn Sie auf weniger als zwei Metern Entfernung von dem erkrankten Patienten während eines Hustens, einem Niesen oder während eines Gesprächs direkten Kontakt hatten.
  • Mit Ihren Flirts und intimen Kontakten.
  • Mit Ihren Klassen- oder Büro-Nachbarn.
  • Wenn Sie sich im Flugzeug oder im Zug neben dem kranken Patienten befinden oder wenn Sie sich mit dem Patienten auf engem Raum (z.B. in einem Privatwagen) befunden haben. 
Können Kinder und Jugendliche die aus Risikogebieten zurückkehren Schulen oder Kindertagesstätten besuchen?

Im Einklang mit den internationalen Empfehlungen können Kinder und Jugendliche die aus einem Risikogebiet zurückkehren, ohne erwiesenermaßen engen Kontakt zu einer kranken und ansteckenden Person gehabt zu haben und ohne typische Symptome (Husten, Fieber, Atembeschwerden) direkt an die Schule oder die Kindertagesstätte zurückkehren.

Weist ein Kind oder ein Jugendlicher die oben genannten Symptome innerhalb von 14 Tagen nach seiner Rückkehr auf oder stand er nachweislich in engem Kontakt mit einer kranken und ansteckenden Person, so müssen seine Eltern es zu Hause halten, sich mit der Gesundheitsinspektion in Verbindung setzen und die Reisegeschichte sowie die vorhandenen Symptome angeben. Der Arzt der Gesundheitsinspektion bewertet die Lage und ergreift die erforderlichen Maßnahmen. Begeben Sie sich nicht zu Ihrem Arzt oder in die Notaufnahme. 

Können Erwachsene, die aus einem Risikogebiet zurückkehren, ihre Berufstätigkeit wieder aufnehmen?

Wenn diese Personen nachweislich keinen engen Kontakt mit einer kranken und ansteckenden Person hatten und keine typischen Symptome (Husten, Fieber, Atemwegserkrankungen) aufweisen, können sie ihre Berufstätigkeit wieder aufnehmen.

Kann mein Arbeitgeber mich zwingen nach meiner Rückkehr aus einem Risikogebiet zu Hause zu bleiben wenn keine Symptome vorliegen?

Ein Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer bitten, zu Hause zu bleiben.

In diesem Fall wird die sich daraus ergebende Abwesenheit als Arbeitsbefreiung eingestuft und kann nicht als Erholungsurlaub verbucht werden. Es wird empfohlen, den Arbeitgeber aufzufordern, die Dienstbefreiung schriftlich zu belegen.

INFORMATIONEN UND EMPFEHLUNGEN FÜR UNTERNEHMEN

Für Informationen und Empfehlungen für Unternehmen wählen Sie diesen Link

Für weitere Fragen zu COVID-2019 bitten wir Sie die Websites des Gesundheitsministeriums www.sante.lu/coronavirus, des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) www.ecdc.eu oder der Weltgesundheitsorganisation (WHO) www.who.int zu besuchen. 

INFORMATIONEN UND EMPFEHLUNGEN FÜR GRENZGÄNGER

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Für weitere Fragen zu COVID-2019 bitten wir Sie die Websites des Gesundheitsministeriums www.sante.lu/coronavirus, des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) www.ecdc.eu oder der Weltgesundheitsorganisation (WHO) www.who.int zu besuchen. 

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