Änderung der Kodierung von Impfzertifikaten für den Janssen-Impfstoff gegen COVID-19

Das Ministerium für Gesundheit möchte weitere Erläuterungen zu den jüngsten Änderungen bei der Kodierung von Impfzertifikaten für den Janssen-Impfstoff (Johnson & Johnson) geben, welche dazu geführt haben, dass für eine Reihe von Personen neue, berichtigte Zertifikate ausgestellt wurden.

Luxemburg hat sich nämlich an eine kürzlich verabschiedete europäische Empfehlung angepasst, welche vorsieht, eine erste Dosis des Janssen-Impfstoffs als 1/1 zu kodieren (erste Dosis eines initialen Einzeldosis-Impfschemas) und dann gegebenenfalls die Auffrischimpfung mit einer zweiten Janssen-Dosis oder einem mRNA-Impfstoff (sogenannte "Mix & Match"-Impfung) mit 2/1 zu kodieren. Es ist wichtig zu verstehen, dass das 2/1-kodierte Zertifikat von der CovidCheck-App in Luxemburg genau so gelesen wird wie das alte 3/3-Zertifikat und dass die 2/1-Dosis derzeit entsprechend als Auffrischdosis oder Booster betrachtet wird.

Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union und in Drittländer, die das Digitale COVID-Zertifikat der EU anerkennen. Es ist jedoch möglich, dass einige Staaten mit der Umsetzung der neuen Kodierungsregel in Verzug sind und daher die 2/1-Kodierung noch nicht richtig erkennen könnten. In dieser Hinsicht ist es wichtig zu beachten, dass die alten 3/3-Zertifikate ihre Gültigkeit behalten und in diesen Situationen verwendet werden können. Es wird daher empfohlen, bei Reisen ins Ausland auch das alte Zertifikat mitzuführen.

Abschließend ist es wichtig zu beachten, dass diese rein administrativen Änderungen nicht mit der Entscheidung der deutschen Bundesregierung zu verwechseln sind, in ihrem Hoheitsgebiet ab dem 15. Januar 2022 ein Impfschema mit drei Dosen für Personen vorzuschreiben, die ursprünglich mit dem Janssen-Impfstoff immunisiert wurden. Deutschland ist nämlich, auf der Grundlage einer Stellungnahme der Ständigen Impfkommission (STIKO), der Ansicht, dass der Schutz, der durch ein Impfschema mit einer ersten Injektion des Janssen-Impfstoffs und einer anschließenden einfachen Auffrischimpfung gewährt wird, nicht dem Schutz gleichkommt, der durch andere Impfschemata mit drei Injektionen und Booster erzielt wird.

Andere europäische Länder und auch Luxemburg, durch seinen Obersten Rates für Infektionskrankheiten (Conseil supérieur des maladies infectieuses, CSMI), stellen ähnliche Überlegungen an.

Pressemitteilung des Ministeriums für Gesundheit

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