10. Jahrestag der Gesetzgebung über die freie Wahl am Lebensende

Anlässlich des 10. Jahrestages der Verabschiedung der Gesetze zum Lebensende haben das Ministerium für Gesundheit und das Ministerium für Familie, Integration und die Großregion eine Neuauflage der Broschüre "Mein Wille am Ende des Lebens" herausgegeben, die in enger Zusammenarbeit mit den Partnern aufgestellt wurde. Die Broschüre soll die Bürger unparteiisch über die Gesetzgebung und die ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten informieren.

Jeder, egal in welchem Alter, krank oder wohlauf, stellt sich Fragen über sein Lebensende und möchte die Entscheidungsgewalt behalten. Luxemburg bietet jedem Bürger durch seine Gesetzgebung die Möglichkeit, seinen Willen zum Ausdruck zu bringen, indem er sich aktiv an der Entscheidung über die Bedingungen, unter denen er sterben möchte, beteiligt.

Um sicherzustellen, dass die Wünsche einer Person am Lebensende respektiert werden, auch wenn sie sich nicht mehr äußern kann, besteht ein Teil der Broschüre aus den Formularen "Patientenverfügung" und "Bestimmungen zum Lebensende", mit denen Entscheidungen dokumentiert werden können.

Die neue Broschüre wird in großem Umfang verteilt, insbesondere an Angehörige der Gesundheitsberufe sowie an Einrichtungen im Altenbereich. Sie wird auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Gesundheit (www.sante.lu) und des Ministeriums für Familie, Integration und die Großregion (www.mfamigr.gouvernement.lu) zum Download bereitgestellt werden.

Das Lebensende in Luxemburg wird durch drei Gesetze geregelt:

  1. Mit dem Gesetz vom 16. März 2009 über Palliativpflege, Patientenverfügung und Sterbebegleitung wurde der Grundsatz des Zugangs zur Palliativpflege für Personen im fortgeschrittenen oder terminalen Stadium einer schweren und unheilbaren Krankheit, unabhängig von der Ursache, festgelegt. Das Gesetz regelt nicht nur das Recht auf Palliativpflege, sondern auch die Formalitäten zur Willensbekundung der Person am Lebensende und zur Patientenverfügung. Darüber hinaus, wurde der Urlaub zur Sterbebegleitung geschaffen.
    Dieses Gesetz wurde durch Durchführungsbestimmungen präzisiert, wie z.B. kürzlich durch die großherzogliche Verordnung vom 8. Februar 2019 über die Organisation der Ausbildung in der Palliativpflege und der Sterbebegleitung für Ärzte, andere Gesundheitsberufe und das Pflegepersonal in der Altenpflege.

  2. Mit dem Gesetz vom 16. März 2009 über Sterbehilfe, assistierten Suizid und die Bestimmungen zum Lebensende wurden Regeln für den Antrag auf Sterbehilfe und für den assistierten Suizid aufgestellt sowie die Bedingungen festgelegt, unter denen diese Handlungen angewendet werden können.
    Mit diesem Gesetz wurde auch die Nationale Kommission zur Kontrolle und Evaluation eingesetzt, die die ordnungsgemäß ausgefüllten und vom Arzt übermittelten offiziellen Dokumente prüft.

  3. In diesem Zusammenhang ist auch das Gesetz vom 24. Juli 2014 über die Rechte und Pflichten des Patienten zu erwähnen, das die Beziehung zwischen Patienten und Dienstleistern des Gesundheitssektors präzisiert und den Schwerpunkt auf den Willen des Patienten legt.

Luxemburg ist neben den Niederlanden und Belgien eines von drei Ländern in Europa, in denen Sterbehilfe erlaubt ist.

 

Pressemitteilung vom Ministerium für Gesundheit und dem Ministerium für Familie, Integration und die Großregion

 

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