Ein Fall von Affenpocken bei einem Kleinkind

Das Ministerium für Gesundheit bestätigt einen Fall von Affenpocken bei einem Kleinkind. Das Kind befindet sich aktuell in einem stabilen und nicht besorgniserregenden Zustand und ist in Isolation.

Die Gesundheitsinspektion hat am frühen Nachmittag die Tagesstätte besucht, in der das Kind betreut wurde.

Darauf hin wurde ein Contact Tracing durchgeführt, und die betroffenen Personen wurden informiert. Die betroffene Tagesstätte bleibt offen, da zum aktuellen Zeitpunkt kein anderes Kind Symptome aufweist. Bei den Kindern und Erwachsenen, die möglicherweise Kontakt mit dem infizierten Kind hatten, besteht kein Risiko für die Entwicklung eines schweren Verlaufs der Krankheit. Trotzdem bleibt die Gesundheitsinspektion in täglichem Kontakt mit den Eltern und dem Personal der Tagesstätte, um Symptome früh entdecken zu können.

Affenpocken sind eine Zoonose, die durch das Affenpockenvirus verursacht wird, das seit mehreren Monaten in Europa zirkuliert. Am 23. Juli 2022 erklärte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Affenpocken zu einer Notlage von internationaler Tragweite.

Obwohl sich das Virus bislang vor allem innerhalb bestimmter Gemeinschaften verbreitet hat, kann die Infektion jeden treffen. ​

Es wird daran erinnert, dass die Krankheit folgende Symptome hervorrufen kann:

  • Pusteln am Körper (im Gesicht, im Mund, auf den Handflächen, den Fußsohlen, im Bereich des Geschlechts und des Anus, auf der Brust oder an den Gliedmaßen);
  • Fieber;
  • Geschwollene und schmerzhafte Lymphknoten unter dem Kiefer, am Hals oder in der Leistenbeuge;
  • Halsschmerzen;
  • Kopfschmerzen;
  • Muskelschmerzen;
  • Müdigkeit.

Die Strategie zur Eindämmung der Mensch-zu-Mensch-Übertragung von Affenpocken beruht auf den folgenden Maßnahmen:

  • Früherkennung von möglichen Fällen mit Rückverfolgung von Kontaktpersonen;
  • Früherkennung von Infektionsverdachtsfällen durch fachkundige Beurteilung und diagnostische Bestätigung durch PCR;
  • Isolierung der infizierten Patienten;
  • Durchführung von Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle der Infektion im Gesundheitswesen;
  • Impfung von Risikopersonen.

Pressemitteilung des Ministeriums für Gesundheit

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