COVID-19: Ungültigkeit der COVID-19-Antigen-Schnelltests durch Telekonsultation über Videokonferenzanwendungen

Entgegen den Behauptungen, die in den sozialen Netzwerken kursieren, hat das Gesundheitsministerium niemals einem Verfahren zur Validierung der COVID-19-Antigen-Schnelltests durch Telekonsultation über Videokonferenzanwendungen zugestimmt.

Es sei daran erinnert, dass diese Tests vor Ort von bestimmten medizinischen Fachkräften durchgeführt oder beaufsichtigt werden müssen, die befugt sind, im Falle eines negativen Ergebnisses ein digitales europäisches Zertifikat mit QR-Code auszustellen. Zu beachten ist auch, dass die Bescheinigung 24 Stunden lang gültig ist.

Das negative Ergebnis eines SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests kann bescheinigt werden von:

  • einem Arzt, Apotheker, Krankenpfleger, medizinisch-technischen Assistenten, Krankenpfleger, Anästhesie- und Intensivpfleger, Kinderkrankenpfleger, psychiatrischen Krankenpfleger, graduierten Krankenpfleger, Hebamme, Sozialhygieneassistent, Laborant, Masseur-Kinesitherapeut, Osteopath, der in Luxemburg zur Berufsausübung zugelassen ist,
  • einem öffentlichen Beamten oder Angestellten im Rahmen der Tests von Schülern der Grund- und Sekundarschule, der zu diesem Zweck vom Direktor der Region, vom Schuldirektor, vom Direktor der Sekundarschule oder vom Direktor des Gymnasiums benannt wird. Die Liste der benannten öffentlichen Beamten oder Angestellten wird vom Gesundheitsdirektor bestätigt.

Die von den in Buchstabe a) genannten Personen ausgestellte Bescheinigung über den Covid-19-Test ist mit einem QR-Code versehen.

Der Verkauf von Zertifikaten über das Internet stellt einen Gesetzesverstoß dar und setzt die Personen, die sie verkaufen oder kaufen, einer potenziellen Strafverfolgung aus.

Pressemitteilung des Ministeriums für Gesundheit

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