Zertifizierte Antigen-Schnelltests können ab dem 12. Mai in den ersten Apotheken durchgeführt werden

Ab dem 12. Mai können in den ersten Apotheken Antigen-Schnelltests (RAT) per Nasenabstrich, sowie Selbsttests durchgeführt und zertifiziert werden. Alle teilnehmenden Apotheken bieten diesen Dienst ab Montag, 17. Mai, an. Das Testergebnis liegt in weniger als 30 Minuten vor.

Die teilnehmenden Apotheken stellen dafür speziell ausgestattete Bereiche zur Verfügung und legen die verschiedenen Verfahren selbst fest, wie z.B. obligatorische Terminvereinbarung oder das System ohne Termin, mit der Möglichkeit sich in bestimmten Zeiträumen testen zu lassen.

Im Zusammenhang mit der Begrenzung der zulässigen Patientenzahl in Apotheken ist es ratsam, im Vorfeld die jeweilige Apotheke zu kontaktieren, um sich über das konkrete Vorgehen zu informieren. Zu beachten ist auch, dass die Tests nicht im Rahmen des Bereitschaftsdienstes der Apotheke durchgeführt werden können.

Patienten mit COVID-19-Symptomen wird dringend abgeraten, eine Apotheke aufzusuchen.

Nach dem Test erhält die getestete Person ein Zertifikat, das das Ergebnis angibt. Diese Bescheinigung, die die Unterschrift der medizinischen Fachkraft und das Logo der Gesundheitsbehörde enthält, gilt als Nachweis für ein negatives Ergebnis, das für bestimmte Reisen, Aktivitäten oder Besuche (z. B. Restaurants, Cafés, Konzerte usw.) erforderlich ist.

Ein positives Ergebnis wird vom medizinischen Fachpersonal sofort an die Gesundheitsbehörde gemeldet, um die Weiterverfolgung des Patienten sicherzustellen und das Contact Tracing einzuleiten.

Die Kosten für den Test werden von der Person getragen, die sich testen lassen möchte.

Die Liste der Apotheken, die diese Antigen-Schnelltests durchführen, kann über die Website www.pharmacie.lu und auf der Regierungswebsite covid19.lu eingesehen werden
 

Pressemitteilung des Ministeriums für Gesundheit und des Syndikats der Luxemburger Apotheker (Syndicat des Pharmaciens Luxembourgeois, SPL)

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