Der Oberste Rat für Infektiounskrankheiten gibt eine neue Stellungnahme zu den Verabreichungsbedingungen des Impfstoffs Vaxzevria von AstraZeneca gegen COVID-19 ab

In seiner Stellungnahme vom 16. April nimmt der Oberste Rat für Infektiounskrankheiten (Conseil supérieur des maladies infectieuses - CSMI) Stellung zu den Verabreichungsbedingungen des Impfstoffs von AstraZeneca, der jetzt Vaxzevria heißt, im Lichte der jüngsten Stellungnahme der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zu diesem Thema und der in den letzten Tagen von Deutschland (60 Jahre), Frankreich (55 Jahre), Belgien (zwischen 50 und 60 Jahren, je nach Verfügbarkeit alternativer Impfstoffe) und Großbritannien (30 Jahre) beschlossenen Verwendungsbeschränkungen je nach Alter.

Zur Erinnerung: Am 7. April kam die EMA zu dem Schluss, dass ein möglicher Zusammenhang zwischen der Verabreichung des Impfstoffs Vaxzevria und ungewöhnlichen Thrombosen in Verbindung mit Thrombozytopenie innerhalb von 2 Wochen nach der Impfstoffverabreichung besteht. Die EMA hat klargestellt, dass diese ungewöhnlichen Thrombosen eine sehr seltene Nebenwirkung des Impfstoffs sind und dass der Nutzen des Impfstoffs weiterhin die Risiken überwiegt.

Der CSMI empfiehlt in dieser Stellungnahme als Vorsichtsmaßnahme, vorübergehend und in Erwartung weiterer Daten zur Sicherheit dieses Impfstoffs:

  • "die Verwendung von Vaxzevria für die Impfung aller Personen im Alter von 55 Jahren und darüber fortzusetzen;
  • die Verwendung von Vaxzevria zur Impfung auszusetzen
    • für Personen unter 30 Jahren, mit oder ohne Vulnerabilitätskriterien,
    • für Personen im Alter von 30 bis 54 Jahren ohne Vulnerabilitätskriterien;
  • Personen im Alter von 30 bis 54 Jahren mit Vulnerabilitätskriterien für COVID-19 aufgrund einer bestehenden Vorerkrankungen (Phasen 2b, 3b, 4b und 5b) bevorzugt mit einem mRNA-Impfstoffprodukt (Comirnaty oder Moderna) zu impfen. Für diese Altersgruppe sollte jedoch, aufgrund der Notwendigkeit die Impfung so schnell wie möglich durchzuführen und eine möglichst große Impfquote zu erreichen, die Vaxzevria-Impfung als alternativer Impfstoff angeboten werden, wenn keine anderen Produkte verfügbar sind;
  • schwangere Frauen mit einem mRNA-Impfstoff zu impfen (entsprechend der früheren Empfehlung zu diesem Thema)."

Der CSMI hat aufgrund fehlender wissenschaftlicher Daten nicht über die Verwendung eines mRNA-Impfstoffs (Comirnaty, Moderna) für die 2. Dosis nach einer 1. Dosis Vaxzevria entschieden.

Der Regierungsrat beschloss, dem Rat des CSMI bei der Anwendung des Vorsorgeprinzips zu folgen. Personen zwischen 30 und 54 Jahren haben die Möglichkeit, sich in eine Liste einzutragen und ihr Interesse an einer freiwilligen Impfung mit Vaxzevria zu bekunden. Diejenigen, die auf der Liste stehen, die in der Woche vom 19. April freigegeben wird, erhalten eine Einladung basierend auf dem Datum der Registrierung und der Verfügbarkeit des Vaxzevria-Impfstoffs.

Die Regierung hat beschlossen, der Empfehlung des CSMI nicht zu folgen, wonach die 2. Dosis des Vaxzevria-Impfstoffs im Abstand von 12 Wochen nach der 1. Dosis verabreicht werden soll. Der 10-wöchige Abstand zwischen den beiden Dosen wird daher beibehalten.

Die Studien zur Impfstoffwirksamkeit des Produktes von AstraZeneca werden fortgesetzt und neue Stellungnahmen der EMA werden in der Woche vom 19. April erwartet. Die Regierung wird zu gegebener Zeit darüber informieren.

Die Stellungnahme des CSMI kann sich angesichts des Auftretens neuer Daten zur Impfstoffsicherheit, der Verfügbarkeit und der Eigenschaften von Impfstoffen sowie der epidemiologischen Entwicklungen in Luxemburg ändern.

 

Pressemitteilung des Ministeriums für Gesundheit / Staatsministeriums

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