Änderung der Bedingungen für "Reise-Tests"

Nach einem Beschluss des Regierungsrates vom 17. März, werden die Bedingungen für PCR-Tests vor Auslandsreisen im Rahmen des Large Scale Testings (LST3) angepasst.

Entsprechend werden ab dem 5. April keine kostenlosen "Urlaubs"-Tests mehr über das Verfahren auf MyGuichet.lu angeboten.

Es gilt zu beachten, dass die Tests für geschäftliche Reisen und Studienaufenthalte im Ausland weiterhin möglich sind. Wenn Sie Student sind und ein negatives Testergebnis benötigen, um an die Universität zurückkehren zu können, stellt die ACEL Ihnen Gutscheine für die Teststationen des Large Scale Testings zur Verfügung. Wenn Sie eine Geschäftsreise antreten müssen, können Sie die Handelskammer und das House of Entrepreneurship kontaktieren, um einen Gutschein für das Large Scale Testing zu erhalten.

Die spezielle "Reise"-Regelung wurde im Sommer 2020 eingeführt, um Personen, die in ein Land reisen müssen, für das sie einen PCR-Test benötigen, zu berücksichtigen.

Es wird daher empfohlen, dass Personen, die eine Reise ins Ausland planen, direkt und rechtzeitig mit den medizinischen Analyselabors (Laboratoire Réunis, BioneXt LAB oder Ketterthill) Kontakt aufnehmen, um einen Termin für eine Probenentnahme zu vereinbaren. Die Kosten für diese Tests sind von den Personen zu tragen, die sie anfordern.

Es sei daran erinnert, dass es das primäre Ziel des LST ist, asymptomatische Personen zu erkennen und die Übertragungskette von COVID-19 zu unterbrechen.

Bei Symptomen ist es natürlich weiterhin wichtig, einen Arzt aufzusuchen um sich einen PCR-Test verschreiben zu lassen.

 

Pressemitteilung des Ministeriums für Gesundheit

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