Covidtest für Einwohner, die bis zum 2. August 2020 ins Ausland reisen müssen

Nach dem Wiederauftreten des COVID-19-Virus in den letzten Wochen zwingen einige Länder Bürger aus dem Großherzogtum Luxemburg bei der Einreise einen negativen COVID-19-Test vorzulegen.

Um den Einwohnern Luxemburgs, die in eines dieser Länder reisen müssen, die Durchführung eines COVID-19-Tests vor ihrer Abreise zu erleichtern, hat die luxemburgische Regierung, in dem Bestreben schnell auf eine damals unvorhersehbare Situation zu reagieren, seit dem 17. Juli 2020 ein System eingerichtet, das es ermöglicht, sich für die kostenlose Durchführung dieses Tests im Rahmen der groß angelegten Tests anzumelden (www.covid19.lu).

Dieser Dienst, so wie er vor kurzem eingeführt wurde, bleibt bis zum 2. August 2020 für Reisen in ein Land anwendbar, das ausdrücklich einen negativen COVID-19-Test verlangt.

Innerhalb der EU-Länder besteht eine solche Verpflichtung derzeit für Reisen nach Deutschland und auf die portugiesischen Inseln Madeira und die Azoren. Ein negativer Test ist ebenfalls für Personen erforderlich, die aus Luxemburg kommen und durch die Slowakei in ein anderes Land reisen. Ein negativer COVID-19-Test befreit jedoch nicht von der Verpflichtung zur Selbstisolierung und von der Notwendigkeit, während eines Aufenthalts in der Slowakei selbst einen PCR-Test vor Ort durchzuführen. Ein negativer COVID-19-Test, der innerhalb von 48 Stunden durchgeführt wurde, erlaubt es Personen, die aus Luxemburg kommen, durch Litauen in ein anderes Land zu reisen. Reisende, die aus Luxemburg kommen, dürfen aber nicht in Litauen verbleiben.

Für den Transit durch Deutschland oder die Schweiz ist ein negativer COVID-19-Test nicht erforderlich. Sie müssen lediglich die von den örtlichen Behörden verlangten Belege vorlegen.

Ein negativer COVID-19-Test ist ebenfalls nicht erforderlich für Einwohner Luxemburgs, die über Frankreich und Spanien nach Portugal reisen. Ebenso gibt es keine COVID-19-Testpflicht für Aufenthalte in Frankreich und Spanien selbst.

Auch bei Reisen nach Italien und Griechenland ist für die Einreise kein negativer COVID-19-Test erforderlich. Dasselbe gilt zum jetzigen Zeitpunkt für die Einreise nach Österreich.

Angesichts der sich entwickelnden Situation sind die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, die regelmäßigen Neuerungen in Bezug auf die Maßnahmen zu konsultieren, die bei der Einreise von Drittstaaten eingeführt wurden und die auf den Webseiten der Regierung bekannt gegeben werden. Es obliegt den Reisenden auch, sich bei den zuständigen lokalen Behörden (siehe die Websites der Botschaften der betreffenden Länder) über die zum Zeitpunkt der Reise geltenden Regelungen zu informieren.

Für Reisen, die nach dem 3. August 2020 geplant sind, wird Anfang nächster Woche ein neues System eingeführt. In Luxemburg ansässige Personen werden gebeten, einen diagnostischen COVID-19-Test zu beantragen

Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums / Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten

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